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03 / 2021
ULTRANET-NEWSLETTER
ABSCHNITT C: TRASSENKORRIDOR STEHT FEST
Heute haben wir die Entscheidung zur Bundesfachplanung des 30 km langen Genehmigungsabschnitts C zwischen Osterath und Rommerskirchen für die geplante Gleichstromverbindung Ultranet erhalten. Die Bundesnetzagentur folgt in ihrer Festlegung unserem Vorschlag mit der Nutzung des bestehenden Trassenraums. In der Bundesfachplanung wurden Trassenkorridore von 1.000 Metern Breite untersucht und mögliche Alternativen miteinander verglichen.
Wir sehen vor, die Gleichstromverbindung auf bestehenden Freileitungen mitzuführen. Ein vorhandener Wechselstromkreis soll künftig in Gleichstrom betrieben werden. Diese technische Umsetzung wollen wir im Sommer dieses Jahres im Antrag auf Planfeststellung einbringen. Im Vorfeld einer Antragskonferenz der Bundesnetzagentur informieren wir wie in der Vergangenheit in Dialogveranstaltungen sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch Bürgerinnen und Bürger über den Antrag und die Beteiligungsmöglichkeiten.
So geht es weiter im Planfeststellungsverfahren:
A-NORD: BUNDESFACHPLANUNG FÜR RAUM OSTERATH
Auch für die im Norden an Ultranet anschließende Gleichstromverbindung A-Nord hat die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung für einen weiteren Teilabschnitt abgeschlossen. Der 1.000 Meter breite Trassenkorridor wurde für den 102 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem südlichen Kreis Borken und dem Netzverknüpfungspunkt Meerbusch-Osterath festgelegt.
Während Ultranet auf bestehenden Freileitungsmasten realisiert werden soll, ist A-Nord eine Neubaustrecke als Erdkabel.
 
Hier geht es zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu den Bundesfachplanungsentscheidungen für die beiden Abschnitte von Ultranet und A-Nord.