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2/2020
Ultranet-Newsletter
Abschnitt E: Offenlage beginnt
Für den 100 Kilometer langen Abschnitt zwischen Rommerskirchen und Weißenthurm können die Träger öffentlicher Belange und Bürger vom 17. Februar bis 16. April 2020 zu den Bundesfachplanungsunterlagen Stellung nehmen. Über die Auslegungsorte und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert die Bundesnetzagentur in der öffentlichen Bekanntmachung. Die Unterlagen finden Sie ab 17. Februar ebenfalls auf den Seiten der Behörde.
 
Im Vorfeld der Offenlage im Abschnitt E haben wir den Sachstand in einer Veranstaltung für Träger öffentlicher Belange (TÖB) erläutert und sechs Bürgersprechstunden angeboten. Rund 60 TÖB-Vertreter und 170 Anwohner folgten dem Angebot.
 
Bürgersprechstunde in Meckenheim
Bodenuntersuchung auf Konverterfläche in Osterath
Ab Montag, 17. Februar 2020, untersucht Amprion den Boden des geplanten Konverterstandorts in Meerbusch-Osterath. Zunächst wird sondiert, ob die Bereiche frei von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg sind. Anschließend prüfen Experten, ob sich auf der Fläche Bodendenkmäler befinden. Amprion richtet die Flächen nach den Grabungen wieder her und entschädigt Grundstückseigentümer und Bewirtschafter für etwaige Flurschäden. Der Übertragungsnetzbetreiber führt die archäologischen Untersuchungen in Abstimmung mit den zuständigen Kreisbehörden durch. Die Arbeiten dauern voraussichtlich fünf Wochen.
Archäologische Untersuchungen berücksichtigen die Belange der Bodendenkmalpflege
Bedarfsermittlung
Für das Gelingen der Energiewende spielt neben der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien die Weiterentwicklung des Übertragungsnetzes mit neuen Verbindungen wie der Gleichstromverbindung Ultranet eine wichtige Rolle.
Der Netzausbaubedarf wird in regelmäßigen Abständen mit dem Netzentwicklungsplan ermittelt. Jeder Durchgang beginnt dabei mit einem Szenariorahmen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der zur öffentlichen Konsultation gestellt wird. Im Entwurf des Szenariorahmens vom Januar 2020 zum Netzentwicklungsplan 2035 der ÜNB werden ausgehend vom Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 Annahmen zur Energielandschaft in den Jahren 2035 und 2040 getroffen: Drei Szenarien blicken auf das Jahr 2035 und ein Szenariopfad wird bis 2040 fortgeschrieben. Er berücksichtigt die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, die zum Beispiel durch das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz definiert sind.
 
Mehr zum Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan finden Sie hier.