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12 / 2020
A-NORD NEWSLETTER
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in diesem Jahr hat sich viel getan in unserem Projekt A-Nord. Auf der Suche nach dem Trassenkorridor sind wir einige wichtige Schritte vorangekommen. Nach mehr als eineinhalb Jahren akribischer Arbeit haben wir im April die überarbeiteten Unterlagen zur Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingereicht – 55 Aktenordner dick, mehrere hundert Seiten lang.
 
Mit den Unterlagen haben wir noch einmal deutlich gemacht, welchen Verlauf der ein Kilometer breite Trassenkorridor zwischen unserem Konverter in Emden Ost und dem Ultranet-Konverter in Osterath unserer Meinung nach nehmen sollte. Doch entschieden ist damit nichts: Jetzt liegt es an der Bundesnetzagentur, ob sie unserem Vorschlag folgen wird oder einen anderen Verlauf für besser geeignet hält.
 
Wir sind von unserer Planung überzeugt und können sie anhand vieler Argumente erklären. In den zahlreichen Stellungnahmen, die im Sommer in Bonn eingereicht und bis Dezember erörtert wurden, hat sich jedoch gezeigt, dass es auch andere Meinungen gibt. Das ist gut und wichtig, denn genau dazu dient die Beteiligung der Öffentlichkeit. Ob in Haren im Emsland oder Rhede im Münsterland – mancherorts könnte sich nach der Erörterung auch ein anderer Korridorverlauf ergeben.
 
Bis Juni 2021 möchte die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung abschließen. Sobald sie den Korridor festgelegt hat, wollen wir keine Zeit verlieren und bis spätestens Herbst über die gesamten 300 Kilometer die Anträge auf Planfeststellung stellen. Wie Sie es bereits aus der Bundesfachplanung kennen, werden wir erneut mehrere Abschnitte dafür bilden.
Den Kern der Anträge bildet der von uns vorgeschlagene Verlauf der Erdkabeltrasse. Sie wird tausende Flurstücke zwischen Ostfriesland und dem Rheinland berühren. Uns ist bewusst, dass es dann wieder viel zu erklären gibt und viele Fragen beantwortet werden wollen. Daher freuen wir uns auch im Jahr 2021 auf einen intensiven Austausch mit Ihnen.
 
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr, in dem wir hoffentlich wieder ein Stück Normalität für unseren Alltag zurückgewinnen können.
 
Ihr Jonas Knoop
Jonas Knoop
Projektsprecher
ERÖRTERUNGSTERMINE UNTER ERSCHWERTEN BEDINGUNGEN
 
Die Planung der Gleichstromverbindung A-Nord schreitet voran. Der erste Teil des zweistufigen Genehmigungsverfahrens, die Bundesfachplanung, steht kurz vor dem Abschluss. Im Herbst und Winter hat die Bundesnetzagentur zu mehreren Erörterungsterminen eingeladen. Wir geben einen kurzen Rückblick.
 
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NEUES JAHR – NEUE DIALOGANGEBOTE
 
Nach der Bundesfachplanung ist vor der Planfeststellung. Sobald der Trassenkorridor feststeht, wollen wir kurze Zeit später den Antrag auf Planfeststellung stellen und der Bundesnetzagentur einen ersten Vorschlag unterbreiten, wie unserer Meinung nach der Verlauf der Erdkabeltrasse aussehen könnte. In der Zwischenzeit wollen wir natürlich den Dialog mit Ihnen nicht vernachlässigen. Wir verraten Ihnen, welche Formate wir 2021 geplant haben.
 
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BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN FÜR DIE PLANFESTSTELLUNG
 
Obwohl noch nicht feststeht, in welchem Korridor die geplante Erdkabeltrasse verlaufen wird, führt Amprion bereits verschiedene Vorarbeiten auf eigenes Risiko durch – überall dort, wo wir den Leitungsverlauf aus aktueller Sicht für realistisch halten. Lesen Sie nach, warum wir so früh diese Voruntersuchungen vornehmen und wie umfangreich unsere Maßnahmen sind. Hier schon einmal ein paar Daten und Zahlen.
 
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AUF EINEN BLICK:
 
•Juli 2020: In Niedersachsen starten die Vorarbeiten nach §44 EnWG
•September 2020: Beginn der Vorarbeiten in Nordrhein-Westfalen
•April 2021: voraussichtlicher Abschluss aller Vorarbeiten
 
WUSSTEN SIE SCHON?
 
In Niedersachsen erstrecken sich unsere Voruntersuchungen über 1.624 Flurstücke in 13 Kommunen. Insgesamt haben wir 777 Grundstückseigentümer und Pächter kontaktiert. Ein Großteil der knapp 1.500 Bohrpunkte ist inzwischen abgearbeitet.
 
In Nordrhein-Westfalen stehen Untersuchungen an 1.147 Bohrpunkten an. Sie befinden sich auf 2004 Flurstücken in 26 Kommunen. Rund 866 Eigentümer und Pächter haben wir über die anstehenden Maßnahmen informiert.
KURZ ERKLÄRT
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG
 
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Bundesfachplanung enthält
1. den Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors, der Teil des Bundesnetzplans wird, sowie die an Landesgrenzen gelegenen Länderübergangspunkte
2. eine Bewertung sowie eine zusammenfassende Erklärung der Umweltauswirkungen des Trassenkorridors
3. eine Kennzeichnung, inwieweit sich der Trassenkorridor für die Errichtung und den Betrieb eines Erdkabels eignet
4. das Ergebnis der Prüfung von alternativen Trassenkorridoren.