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07 / 2020
NEWSLETTER ENLAG 16 NIEDERSACHSEN
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
heute senden wir Ihnen die erste Ausgabe unseres Newsletters für die niedersächsischen Abschnitte des Leitungsbauprojektes Wehrendorf – Gütersloh.
 
Die Raumordnungsverfahren in den beiden niedersächsischen Abschnitten sind inzwischen abgeschlossen. Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich für die kooperative Zusammenarbeit mit allen an den Verfahren Beteiligten, den Gemeinden, dem Landkreis, den Fachbehörden und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.
 
Nun laufen die Vorbereitungen für die Anträge auf Planfeststellung, die wir 2021 stellen möchten. Bis dahin wird noch viel passieren, wir werden auch in den kommenden Newsletter-Ausgaben darüber informieren.
Michael Weber
Projektkommunikation
T +49 (0) 231 5849 12921
m. weber@ amprion. net
Twitter: @ amprion
 
Daher empfehlen Sie unseren Newsletter gerne Ihren Nachbarn und Bekannten, damit auch sie auf dem Laufenden bleiben – abonnieren geht einfach über unsere Webseite.
 
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Leitungsbauprojekt und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung!
 
Freundliche Grüße
Michael Weber
Wehrendorf – Gütersloh
Leistungsstarke Verbindung zwischen den Regionen OS und OWL
Das Projekt ist im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als Vorhaben Nr. 16 verankert. Es umfasst den Bau einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung von der Umspannanlage Wehrendorf (Nds) bis zur Umspannanlage Gütersloh (NRW). Damit soll eine rund 70 Kilometer lange, leistungsstarke Stromverbindung zwischen den Regionen Osnabrück und Ostwestfalen geschaffen werden.
 
Der rund 40 Kilometer lange niedersächsische Leitungsabschnitt von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens bis zur Umspannanlage Wehrendorf teilt sich in zwei Genehmigungsabschnitte auf:
 
• Punkt Königsholz (Landesgrenze) – Umspannanlage Lüstringen
• Umspannanlage Wehrendorf – Umspannanlage Lüstringen
 
In beiden Genehmigungsabschnitten sind die Raumordnungsverfahren mit einer landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Damit hat das für die Verfahren verantwortliche Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems für beide Genehmigungsabschnitte je einen Korridor festgestellt, der mit den Erfordernissen der Raumordnung unter Beachtung der aufgeführten Maßgaben vereinbar ist und den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit des Vorhabens entspricht.
 
Nun erarbeiten wir die detaillierte Leitungsführung in den beiden Korridoren, um unser Ziel, die Planfeststellung in den beiden Genehmigungsabschnitten 2021 zu beantragen, fristgerecht zu erreichen.
Punkt Königsholz (Landesgrenze) – Umspannanlage Lüstringen
Teilerdverkabelung in Osnabrück
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 19. Februar 2020 das Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind hier als Download verfügbar.
Es wurde ein rund 25 Kilometer langer Korridor landesplanerisch festgestellt, der zwischen der Umspannanlage Lüstringen (Osnabrück) und einem Punkt nördlich von Georgsmarienhütte-Mündrup als Erdkabel realisiert wird - rund 8 Kilometer - und als Freileitung weiter Richtung Süden bis zur Landesgrenze mit kleinräumigen Anpassungen im Trassenraum der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Leitung verläuft.
 
Die landesplanerische Feststellung enthält verschiedene Maßgaben, u. a. die Prüfung einer Teilerdverkabelung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für die Bereiche Borgloh (Gemeinde Hilter) und Placke (Stadt Melle).
 
Aktuell sichten wir alle diese Maßgaben und überprüfen deren mögliche Auswirkungen auf die weitere Planung. Alle sich daraus ergebenden relevanten Belange werden wir im Zuge der Erstellung der Unterlagen für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren bearbeiten.
 
Stand heute, planen wir, den Antrag auf Planfeststellung im ersten Quartal 2021 einzureichen. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover.
 
 
Umspannanlage Wehrendorf – Umspannanlage Lüstringen
Vorzugskorridor bestätigt
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 28. Mai 2020 das Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind hier als Download verfügbar.
Es wurde ein rund 20 Kilometer langer Korridor landesplanerisch festgestellt, der zwischen der Umspannanlage Bad Essen/Wehrendorf und dem Punkt Krevinghausen (Gemeinde Bissendorf) mit kleinräumigen Anpassungen im Trassenraum der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Leitung sowie ab Krevinghausen bis südlich des Alt Schledehauser Bergs als Freileitung verläuft, westlich an Schledehausen vorbei führt und ab Hengstbrink nach Westen über Natbergen zur Umspannanlage Lüstringen (Osnabrück) auf einem rund 8,5 Kilometer langem Abschnitt teilerdverkabelt wird.
 
Damit hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems den beantragten Vorzugskorridor bestätigt.
 
Die landesplanerische Feststellung enthält verschiedene Maßgaben, die aktuell von uns gesichtet und deren mögliche Auswirkungen auf die weitere Planung überprüft werden. Alle sich daraus ergebenden relevanten Belange werden wir im Zuge der Erstellung der Unterlagen für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren bearbeiten.
 
Stand heute, planen wir, den Antrag auf Planfeststellung im zweiten Quartal 2021 einzureichen. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover.
Genehmigungsverfahren und Bürgerbeteiligung
Wie geht es weiter?
Mit der Veröffentlichung der landesplanerischen Feststellungen in den niedersächsischen Abschnitten des Leitungsbauprojektes Wehrendorf – Gütersloh sind wir im Planungs- und Genehmigungsprozess einen großen Schritt weitergekommen. Nun laufen die Vorbereitungen für die sich anschließenden Planfeststellungsverfahren.
Unser kurzes Erklärvideo zeigt Ihnen anschaulich, welche generellen Schritte ein Planungs- und Genehmigungsprozess durchläuft.
Im Zuge der Erstellung der Unterlagen für die Planfeststellungsverfahren werden wir neben den Gesprächen mit Fachbehörden und Grundstückseigentümern auch Informationsformate für die Öffentlichkeit anbieten. Hierüber werden wir u. a. in unserem nächsten Newsletter berichten.