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07/2021
NEWSLETTER ENLAG 16 NIEDERSACHSEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
auch in der ersten Jahreshälfte 2021 war die Pandemie das beherrschende Thema in unserem Leben, im privaten wie auch im beruflichen.
 
Das hatte auch Auswirkungen auf unsere Kommunikation, sodass wir unsere Informationsveranstaltungen im Mai nur in digitaler Form durchführen konnten. Aber uns war es wichtig, Ihnen einen „Schulterblick“ zu geben und Ihnen die aus unserer Sicht konfliktärmste Variante als Ergebnis unseres intensiven Abwägungsprozesses vorzustellen.
Michael Weber
Projektkommunikation
T +49 (0) 231 5849 12921
m.weber@amprion.net
Twitter:@ amprion
Spätestens Ende des Jahres wollen wir wieder verstärkt persönlich bei Ihnen vor Ort sein, Ihre offenen Fragen beantworten und mit Ihnen ins Gespräch kommen, vorausgesetzt die sehr dynamische Pandemielage lässt dies zu.
 
Bis dahin müssen wir die Erstellung der Unterlagen für die anstehenden Planfeststellungsverfahren in den niedersächsischen Abschnitten weiter vorantreiben. Dazu gehört auch die Durchführung von Vorarbeiten nach §44 Energiewirtschaftsgesetz, zu denen wir Ihnen im Rahmen dieses Newsletters erste Informationen zur Verfügung stellen.
 
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Newsletter bzw. über eine Empfehlung an Ihre Nachbarn und Bekannten, damit auch sie auf dem Laufenden bleiben.
 
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung!
 
Freundliche Grüße
 
Michael Weber
Großes Interesse an „Schulterblick“
Mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Osnabrück sowie Vertreter der Presse waren dabei, als Amprion den aktuellen Planungsstand für die niedersächsischen Genehmigungsabschnitte des Vorhabens Wehrendorf – Gütersloh (EnLAG 16) vorstellte. Katrin Schirrmacher, Leiterin der Projektkommunikation, und Jörg Finke-Staubach, Leiter des gesamten Vorhabens EnLAG 16, führten am 27. Mai durch die zwei öffentlichen Online-Informationsveranstaltungen.
Das Ziel der Kommunikation: „Wir wollen unsere aktuelle Planung transparent machen und damit einen Schulterblick in unsere komplexe Arbeit zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren geben. Zudem wollen wir einen Einblick geben, wo wir eine Freileitung und wo eine Teilerdverkabelung planen“, sagte Jörg Finke-Staubach.
 
Zum Ende des Jahres werden wir weitere Informationsformate für die Öffentlichkeit anbieten. Hierüber werden wir u. a. in unserem nächsten Newsletter berichten.
Die aktuelle Planung in der Übersicht
Im Rahmen der Informationsveranstaltungen haben wir die aus unserer Sicht konfliktärmste Variante als Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses öffentlich vorgestellt. In dem Genehmigungsabschnitt vom Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW) bis zur Umspannanlage Lüstringen (Osnabrück) planen wir eine rund 10 Kilometer lange Teilerdverkabelung von der Umspannanlage bis in den Raum Georgsmarienhütte.
Hier soll in einem derzeit noch großzügigen Suchraum eine Kabelübergabestation errichtet werden. Von dort wird die Leitung als Freileitung bis zur Landesgrenze NRW / NDS geplant.
 
Im Bereich Borgloh (Gemeinde Hilter a. T. W.) planen wir nach aktuellem Stand eine großräumige Umgehung des Siedlungsbereichs unter Mitnahme der vorhandenen 110-kV Hochspannungsleitung. Durch diese Planung können die beiden derzeit bestehenden Leitungstrassen im Ortskern demontiert und der Siedlungsbereich von Borgloh damit vollständig entlastet werden.
 
Im Bereich Wellingholzhausen (Stadt Melle) sehen wir eine kleinräumige Verschiebung vor. Die bestehende 220-kV-Höchstpannungsleitung wird demontiert. Durch die optimierte Leitungsführung vergrößert sich zum einen der Abstand zwischen Ortsrandlage und der neuen Trasse um rund das Doppelte und zum anderen wird auch das Naturschutzgebiet Beutling weiträumig umgangen.
 
In dem Genehmigungsabschnitt von der Umspannanlage Wehrendorf bis zum Punkt Stockumer Berg plant Amprion eine weitere rund 10 Kilometer lange Teilerdverkabelung. Diese wird, Stand heute, von einem derzeit noch großräumigen Suchraum für eine Kabelübergabestation im Bereich Krevinghausen (Gemeinde Bissendorf) bis zum Punkt Stockumer Berg (Gemeinde Bissendorf) nun detailliert ausgeplant. Zwischen der Umspannanlage Wehrendorf und der Kabelübergabestation sieht die Amprion eine Freileitung vor.
 
Die aktuellen Unterlagen stehen Ihnen HIER zur Verfügung. Diese zeigen einen Zwischenstand unserer Planung auf dem Weg von dem Korridor aus der Raumordnung hin zu einer konkreten Trasse. Dabei handelt es sich bislang noch um eine Linie im Raum und noch nicht um eine konkrete Leitungsführung bzw. Standorte von Masten und Kabelübergabestationen.
 
Wie geht es weiter?
Vorarbeiten nach § 44 EnWG
Um unsere Planungen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für die sich anschließende Planfeststellungsverfahren fortzuführen, müssen u. a. Kartierungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden.
 
Kartierungsarbeiten dienen dazu, Aufschluss über relevante umwelt- und artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Sie werden witterungsabhängig vor Ort vorgenommen.
Für den Zeitraum zwischen Juli 2021 und Mai 2022 sind zum Beispiel. Kartierungen von Höhlen- und Horstbäumen vorgesehen. Ziel dieser Kartierungen ist es, Höhlenbäume und Horste von Greifvögeln in Wald und Gehölzen zu identifizieren.
 
Baugrunduntersuchungen liefern uns wesentliche Informationen für die Erstellung unserer technischen Unterlagen, unter anderem für den Bau von Freileitungsmasten und der Teilerdverkabelungstrasse. Dafür nehmen Gutachter zum Beispiel Proben, die anschließend im Labor untersucht werden. So stellen wir sicher, dass wir später beim Bau so bodenschonend wie möglich arbeiten können.
 
Kartierungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen, letztendlich alle Vorarbeiten nach § 44 EnWG wurden in der Vergangenheit und werden auch zukünftig rechtzeitig vorab den Grundstückseigentümern per Anschreiben sowie der Öffentlichkeit in den lokalen Printmedien per Anzeigenschaltung angekündigt.
 
Bei allen Vorarbeiten nehmen wir Rücksicht auf Natur und Tiere. Gleichzeitig stimmen wir uns mit den jeweiligen Flächeneigentümern über den Zeitpunkt der Maßnahmen ab.
 
Ein Blick in die Zukunft – Planfeststellungsverfahren
Stand heute reicht Amprion den Antrag auf Planfeststellung für den Genehmigungsabschnitt Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW) bis zur Umspannanlage Lüstringen im vierten Quartal 2021 ein.
 
Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt von der Umspannanlage Wehrendorf bis zum Punkt Stockumer Berg folgen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022.
 
Verantwortlich für die Planfeststellungsverfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover.