mailtoOnline Ansicht
01 / 2025
NEWSLETTER HANEKENFÄHR – GRONAU
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
 
wir freuen uns, Sie heute über die neuesten Entwicklungen unseres Leitungsbauprojekts Hanekenfähr – Gronau (BBPlG-Vorhaben Nr. 63) zu informieren.
 
Nach der Antragskonferenz, die auf Einladung der Bundesnetzagentur im Januar 2024 stattgefunden hat, wurde uns Ende März 2024 der Untersuchungsrahmen durch die Behörde übergeben. Dabei handelt es sich um eine Art „Hausaufgabenheft“ für das Projektteam: Erst wenn alle Punkte geprüft und abgearbeitet sind, können wir die Planfeststellungsunterlagen einreichen.
 
Seit Oktober 2024 führen wir weitere notwendige Kartierungen durch. Mithilfe der so gewonnenen Daten können wir naturschutzrechtliche Aspekte besser beurteilen. Die Kartierungen orientieren sich am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna und sind wetterabhängig. Daher werden sie noch bis Juli dieses Jahres andauern.
 
Hendrik Jostes
Projektsprecher
T +49-231-5849-12948
M +49-1523-4665098
Hendrik. Jostes@ amprion. net
Neben den naturschutzfachlichen Belangen betrachten wir insbesondere auch die Anforderungen des Bodenschutzes. Nur wenn wir die genaue Bodenbeschaffenheit kennen, können wir hochwertige Böden später besonders berücksichtigen und ihre Funktionen nachhaltig sichern. Daher führen wir bodenkundliche Kartierungen durch, um unsere Planungen zu präzisieren. Im Anschluss erstellen wir ein Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639, einer Norm für den Bodenschutz.
 
Zusätzlich zu den bereits laufenden Bohrstockkartierungen, bei denen händisch Bodenproben entnommen werden, finden voraussichtlich ab Mai 2025 Baugrunduntersuchungen statt. Dabei werden mit einem Bohrgerät punktuelle Bohrungen vorgenommen, um die Bodenbeschaffenheit für die Mastfundamente zu untersuchen. Betroffene Eigentümer*innen werden diesbezüglich schriftlich informiert.
 
Um in Kontakt mit den Kommunen, Eigentümer*innen, Anwohner*innen und der interessierten Öffentlichkeit zu bleiben, haben wir Ende 2024 Gespräche mit den betroffenen Städten und Gemeinden geführt und sind Anfang 2025 auf Eigentümer*innen, Pächter*innen und Bewirtschafter*innen von Flächen zugegangen, die von einem oder mehreren Maststandorten betroffen sind. Diese haben wir in persönlichen Gesprächen über die aktuellen Planungen, die die Flurstücke betreffen, informiert.
 
Selbstverständlich stehen wir auch darüber hinaus weiter für Fragen zur Verfügung. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Hendrik Jostes
Projektsprecher
 
Bürgerinfomärkte
Nachdem wir im Februar viele Gespräche geführt und zahlreiche Hinweise aufgenommen haben, möchten wir auch Ihnen den aktuellen Planungsstand vorstellen und laden Sie daher herzlich zu Bürgerinfomärkten in Emsbüren und Ochtrup ein.
Die Bürgerinfomärkte finden an den folgenden Terminen, jeweils von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, statt:
 
- 18.03.2025, Landgasthof Evering, Lange Straße 24, 48488 Emsbüren
- 19.03.2025, Gaststätte Bätenvoss, Wester 327, 48607 Ochtrup

 
Vor Ort werden Ihnen Kolleg*innen aus der Genehmigung und der Trassierung sowie Expert*innen aus dem Leitungsbau, dem Immissions- und Naturschutz sowie aus der privatrechtlichen Sicherung für Fragen zur Verfügung stehen.
 
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und ein Kommen und Gehen ist jederzeit möglich.
 
Wir freuen uns auf Sie!
 
Weiterführende Information zu den Terminen finden Sie hier.
 
Wie geht es im Planfeststellungsverfahren weiter?
Wir werden den Planfeststellungsantrag gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) in der alten Fassung (a.F.) voraussichtlich Mitte 2026 einreichen. Anschließend legt die Bundesnetzagentur die Planfeststellungsunterlagen des Projektes öffentlich aus, sodass jede*r die Möglichkeit hat, diese einzusehen und Stellung zu den Plänen zu nehmen. Voraussichtlich Anfang 2027 setzt die Bundesnetzagentur dann einen Erörterungstermin (§ 22 NABEG) fest, an dem alle die teilnehmen können, die fristgerecht Stellung genommen oder einen Einwand vorgebracht haben. Bei dem Erörterungstermin diskutiert die Bundesnetzagentur die eingegangenen Stellungsnahmen und Einwendungen mit Amprion, den Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Einwender*innen.
 
Im weiteren Verfahren wägt die Bundesnetzagentur dann die Stellungnahmen und Belange gegeneinander ab und gibt anschließend ihre Entscheidung über den Verlauf der Leitungen bekannt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss, mit dem wir Ende 2027 rechnen, kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb der Leitungen verknüpfen. Die Behörde veröffentlicht ihren Beschluss im Internet.
 
Weitere Informationen zum Netzausbau und zum Planfeststellungsverfahren finden Sie hier.