| | | 01/2022 NEWSLETTER HANEKENFÄHR – GRONAU |
| | LIEBE LESERINNEN UND LESER, |
ich freue mich, Ihnen die erste Ausgabe unseres Newsletters zum Projekt Hanekenfähr-Gronau präsentieren zu können. Viele von Ihnen konnten wir im Rahmen unserer Infotour in der Projektregion bereits kennenlernen. Daher nutzen wir für Sie und alle anderen mit diesem Newsletter unter anderem noch einmal die Gelegenheit, die vorgestellten Inhalte der Infotour kurz zusammenzufassen. Aber auch, wenn Sie bislang noch keine Zeit gefunden haben, an einer unserer Veranstaltungen in Ihrer Region teilzunehmen – wir kommen wieder und es entgeht Ihnen keine Information oder Möglichkeit der Beteiligung. Derzeit befinden wir uns noch in einer so frühen Phase des Projektes, dass die Betrachtung der Themen noch von einer sehr hohen Flughöhe aus geschieht. | | Hendrik Jostes Projektsprecher T +49-231-5849-12948 M +49-1523-4665098 Hendrik. Jostes@ amprion. net |
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| | Noch geht es nicht um konkrete mögliche Trassenverläufe und konkrete Situationen vor Ort. Viele Detailfragen lassen sich derzeit noch gar nicht beantworten. Uns war es in dieser frühen Phase trotzdem wichtig, vor Ort zu sein, um ein Gesprächs- und Informationsangebot zu machen. Verstehen Sie es daher bitte gerne als einen ersten Einstieg in den Dialog. Wir werden kontinuierlich und transparent über das Projekt informieren und Sie einbeziehen. Dadurch, dass Sie den Newsletter abonniert haben, entgeht Ihnen unabhängig von der Werbung über lokale Medien kein Termin. Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus aber auch für Fragen zur Verfügung. Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Jostes Projektsprecher | |
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| | | | Hanekenfähr – Gronau, eine leistungsstarke Verbindung |
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| | Das Höchstspannungsnetz zwischen der Umspannanlage in Lingen (Hanekenfähr) und der Umspannanlage in Gronau ist ein zentraler Baustein der Energiewende, da die zunehmenden Mengen an Strom aus erneuerbaren Energien das bestehende Netz vor große Herausforderungen stellen. Der Zweck des Projekts Hanekenfähr – Gronau ist insbesondere die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen Lingen und Gronau. Die neue Verbindung zwischen Hanekenfähr und Gronau verhindert Überlastungen auf der bestehenden 380-Kilovolt-Leitung und stärkt sowohl die Versorgungssicherheit in der Region als auch die wichtige Nord-Süd-Achse. Das Projekt Hanekenfähr – Gronau wurde erstmalig im Netzentwicklungsplan (NEP) 2030 (2017) von der Bundesnetzagentur bestätigt. Es ist als Vorhaben Nr. 63 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) gesetzlich verankert und soll als Freileitungsprojekt realisiert werden. Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist die Bundesnetzagentur. | |
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| | | | Vorbereitung des Verzichts auf Bundesfachplanung nach § 5a NABEG |
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| | Unser Projekt Hanekenfähr – Gronau durchläuft, wie grundsätzlich alle Netzausbauprojekte, ein gesetzlich vorgeschriebenes, umfangreiches Genehmigungsverfahren. Zwei übliche Schritte sind dabei die Bundesfachplanung und das anschließende Planfeststellungsverfahren. Aktuell bereiten wir für das Projekt Hanekenfähr – Gronau den Antrag auf Verzicht auf die Bundesfachplanung nach § 5a des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) vor. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Broschüre, die Sie auf unserer Homepage herunterladen können. Der Verzicht auf Bundesfachplanung ist ein Beschleunigungsinstrument, bei dem die Verfahrensschritte der Bundesfachplanung entfallen. Momentan bewegen wir uns jedoch noch auf einer sehr hohen Flugebene. Bei der Prüfung geht es noch nicht um Einzelsituationen, sondern um die Prüfung grundsätzlicher Belange, die im Ergebnis für den Verzicht auf Bundesfachplanung sprechen. Der Bestandskorridor kann nach jetzigem Kenntnisstand weit überwiegend für die geplanten Maßnahmen des Projektes genutzt werden. Nach unserer Einschätzung sind die Voraussetzungen für einen Verzicht nach § 5a Abs. 2 NABEG beim Projekt Hanekenfähr – Gronau gegeben. Aufgrund dessen werden wir im August 2022 bei der Bundesnetzagentur den Verzichtsantrag auf Bundesfachplanung nach § 5a Abs. 2 NABEG einreichen. Stimmt die Bundesnetzagentur dem zu, werden keine neuen Trassenkorridore geprüft. Wir planen das Projekt dann innerhalb des 400-Meter-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung. Sie und die breite Öffentlichkeit werden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens umfassend beteiligt. Hierfür gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Dabei wird es auch um die konkreten Betroffenheiten gehen. Anregungen und Hinweise nehmen wir jedoch auch jetzt schon gerne von Ihnen entgegen. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation zu unseren Projekten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden wir Sie rechtzeitig über den Entscheid der Bundesnetzagentur informieren und frühzeitig die Öffentlichkeitsbeteiligung im Hinblick auf das Planfeststellungsverfahren nach § 19 NABEG starten. Hierzu werden wir Sie wieder über die Presse, unsere Homepage und diesen Newsletter einladen. Derzeit gehen wir von Anfang 2023 als Zeithorizont aus. | |
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