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01/2023
NEWSLETTER HANEKENFÄHR – GRONAU
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über den aktuellen Stand im Leitungsbauprojekt Hanekenfähr – Gronau (BBPlG Vorhaben Nr. 63) informieren.
Die Bundesnetzagentur hat unseren Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung gemäß § 5a Absatz 2 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) im Oktober letzten Jahres positiv beschieden, sodass das Projekt, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, im Verfahren beschleunigt werden kann.
 
Dies bedeutet konkret, dass wir keine neuen Trassenkorridore prüfen, sondern das Projekt überwiegend innerhalb des 2x 200m-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung, die von Hanekenfähr nach Gronau führt, planen.
 
In diesem Jahr starten wir somit direkt ins Planfeststellungsverfahren. Ziel dieses mehrstufigen Verfahrens ist es, die exakten Trassenverläufe, die Maststandorte und alle anderen technischen Details zu klären, immer unter der Prämisse, die Auswirkungen auf Mensch und Natur so gering wie möglich zu halten.
 
Hendrik Jostes
Projektsprecher
T +49-231-5849-12948
M +49-1523-4665098
Hendrik. Jostes@ amprion. net
Für den ersten Schritt im Planfeststellungsverfahren möchten wir daher nun erneut mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen. Für Ende April planen wir öffentliche Informationsveranstaltungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, auf denen wir Ihnen den aktuellen Stand des Verfahrens und erste Entwürfe für Trassenverläufe vorstellen werden.
 
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Projekthomepage.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Projektsprecher
 
Hendrik Jostes
 
Wie geht es nun konkret weiter?
 
Aktuell erarbeiten wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gemäß § 19 NABEG. Dieser wird erste Pläne, Beschreibungen und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen enthalten. Darüber hinaus werden sich die Überlegungen zur baulichen Umsetzung weiter konkretisieren.
 
Voraussichtlich Ende des Jahres 2023 werden wir dann den Antrag gemäß § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur einreichen. Als zuständige Genehmigungsbehörde wird diese den Antrag dann sorgfältig prüfen, die Antragskonferenz vorbereiten und auf Grund der Ergebnisse dieser Konferenz einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festlegen.
 
Gerne erläutern wir Ihnen all diese Details im April persönlich vor Ort. Wir bieten Bürgerinfomärkte in folgenden Gemeinden an:
 
Am Mittwoch, 26.04.2023 zwischen 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Landgasthof Evering, Lange Straße 24 in Emsbüren und zwischen 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Hotel am Wasserfall/ Raum Windrose, Am Wasserfall 2 in Lingen.
 
Am Donnerstag, 27.04.2023 zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr in der Gaststätte Bätenvoss, Wester 327 in Ochtrup und zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr im Eventcenter Vennekötter, Bergstraße 112 in Gronau.
Annahmen zur technischen Umsetzung
Die Grundlage für das anstehende Planfeststellungsverfahren sind die bereits im Verfahren nach § 5a Abs. 2 NABEG zu Grunde gelegten technischen Annahmen. Gegebenenfalls können diese aber, aufgrund neuer Erkenntnisse, im Planfeststellungsverfahren auch noch einmal angepasst werden.
 
Das Leitungsbauprojekt Hanekenfähr – Gronau besteht im Wesentlichen aus den folgenden drei Maßnahmen:
 
- Paralleler Ersatzneubau der bestehenden Freileitung Hanekenfähr – Pkt. Ohne (Teilabschnitt Niedersachsen)
- Parallelneubau Pkt. Ohne – Gronau (Teilabschnitt Nordrhein-Westfalen)
- Ersatzneubau der bestehenden Freileitung Hanekenfähr – Gronau (Niedersachen / Nordrhein Westfalen)
 
Wenn Sie mehr über diese Umsetzungsmaßnahmen erfahren möchten, lesen Sie hier weiter.