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05 / 2019
Newsletter Kruckel-Dauersberg
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
 
in den zurückliegenden Monaten haben wir wieder zahlreiche Dialogmaßnahmen durchgeführt. Wir freuen uns darüber, dass sie von so vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Verbänden besucht wurden. Unsere Dialogmaßnahmen sind für uns eine besondere Möglichkeit, um zuzuhören und unsere Planungen vor Ort zu erklären.
 
Hierbei erhalten wir mitunter zusätzliche Informationen, die zu Planänderungen führen und dadurch die Akzeptanz für das Projekt steigern können. So wurden im ersten Genehmigungsabschnitt zwischen Kruckel (Dortmund) und Garenfeld (Hagen) mehrere Planänderungen vorgenommen. Voraussetzung für erfolgreiche Planänderungen ist allerdings ihre rechtliche, technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit.
 
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie wieder auf den aktuellen Stand hinsichtlich des Gesamtprojektes und der Geschehnisse in den sechs Genehmigungsabschnitten bringen.
Claas Hammes
Projektkommunikation
T +49 231 5849-12937
Claas.Hammes@amprion.net
Gleichzeitig möchte ich mich an dieser Stelle von Ihnen verabschieden. Ich werde Amprion Ende Mai verlassen und zurück in meine Heimat nach Norddeutschland gehen. Ich möchte mich daher bei Ihnen für Ihr Interesse an diesem Newsletter, Ihr Feedback im Rahmen unserer Dialogmaßnahmen und die zahlreichen konstruktiven und guten Gespräche auf den Bürgerveranstaltungen vor Ort bedanken.
Bis auf Weiteres wird Katrin Schirrmacher, Leiterin Projektkommunikation, Ihre Ansprechpartnerin rund um das Projekt Kruckel – Dauersberg sein.
 
Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre mit diesem Newsletter und alles Gute.
 
Ihr Claas Hammes
Projektkommunikation Amprion
Katrin Schirrmacher
Leiterin Projektkommunikation
T +49 231 5849-12950
Katrin.Schirrmacher@amprion.net
Bedarf für das Leitungsbauprojekt weiterhin hoch
 
Die Kohlekommission empfiehlt, dass ab 2030 nur noch 17 Gigawatt (GW) Kohlestrom am Netz sein sollen. Über die finale Umsetzung und die entsprechende gesetzliche Grundlage wird nun die Bundesregierung entscheiden.
 
Vor diesem Hintergrund wird in der Politik, in den Bürgerinitiativen und den Medien entlang des Leitungsbauprojektes die Frage diskutiert, ob der Ausbau der 220-kV Freileitung von Kruckel nach Dauersberg auf die Spannungsebene 380-kV weiterhin erforderlich ist.
 
Hierzu möchten wir gerne Stellung nehmen:
 
Die geplante 380-kV Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg spielt für die Energiewende eine bedeutende Rolle. Ihre Notwendigkeit ist im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als Vorhaben Nr.  19 festgeschrieben.
 
Die Leitung Kruckel – Dauersberg ist Teil des Übertragungsnetzes, das heißt, sie überträgt Strom über große Distanzen und stellt gleichzeitig die Stromversorgung in der Region sicher. Über andere bestehende Höchstspannungsleitungen ist Kruckel – Dauersberg mit den Windparks der Nordseeküste verbunden und überträgt mehr und mehr regenerativ erzeugten Strom. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Rückbau der konventionellen Kraftwerke im Süden und im Westen Deutschlands, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, nimmt der Anteil der erneuerbaren Energien in dieser Leitung stetig zu. Sie dient der Energieversorgung des Ruhrgebietes sowie des Sauer- und Siegerlandes, denn über die Umspannanlagen versorgt sie die regionalen Verteilnetze – so beispielsweise auch das Netz der "Enervie Vernetzt" im Raum Herdecke und Hagen – mit Strom.
 
Kruckel – Dauersberg ist Bestandteil des Netzentwicklungsplans (NEP), der alle zwei Jahre aufgestellt, angepasst und durch die Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt werden muss. Das Projekt ist im sogenannten Startnetz des NEP enthalten, das heißt, es wird für alle Netzberechnungen im NEP bereits als existent vorausgesetzt.
 
Die NEP-Analysen zum „Szenario B 2030“ zeigen allerdings schon heute, dass die Maßnahmen im Startnetz nicht ausreichend sind, um die Stromtransportaufgabe im Jahr 2030 zu erfüllen (vergleiche Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2019, 2.  Entwurf, Seite 30, Tabelle 1; Seite 136, Abbildung 54). Im Szenario B 2030 werden statt der heute rund 43 Gigawatt (GW) Kohlestrom nur noch 19,1 GW Kohlestrom berücksichtigt. Dies sind 2 GW mehr als die Kohlekommission für 2030 vorschlägt. Wie der Karte unten zu entnehmen ist, kommt es trotzdem im sogenannten „n -1 Fall“ zu einer Überlastung der geplanten Höchstspannungs-leitung Kruckel – Dauersberg. Der n -1 Fall ist eine wichtige Grundlage zur Bewertung der Netzstabilität und Netzsicherheit. Mithilfe des n -1 Fall wird das Verhalten des Startnetzes bei beispielhaftem Ausfall eines Netzelementes analysiert.
 
Wichtige Erkenntnis der zurückliegenden und des aktuellen NEP: Der Umbau der Energielandschaft ist im vollen Gange. Die Stromversorgung ist ein dynamisches System und muss dementsprechend weiterentwickelt werden.
 
In der Abbildung sind die maximalen Auslastungen je Stromkreis des Startnetzes bei beispielhaftem Ausfall eines Netzelementes – auch (n-1)-Fall genannt – bei Umsetzung des Szenarios B 2030 dargestellt, Quelle: Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2019, 2.  Entwurf.
 
Vor diesem Hintergrund sind wir froh, dass die Planungen für dieses wichtige Netzausbau-Projekt in großen Schritten vorankommen. In zwei Genehmigungsabschnitten konnten wir sogar bereits mit dem Bau beginnen.
ABSCHNITT A1: DORTMUND-KRUCKEL – HAGEN-GARENFELD (11 KM)
 
Erste Baumaßnahmen
 
Seit April 2019 laufen die ersten Baumaßnahmen. Wir haben uns hierzu trotz laufender Klage entschlossen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber im Sinne einer beschleunigten Umsetzung von Infrastrukturvorhaben bewusst dadurch geschaffen, dass er Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz keine aufschiebende Wirkung einräumt. Dies ist für die schnelle Umsetzung der Energiewende und der damit verbundenen Maßnahmen im Netzausbau auch erforderlich. Wir mussten also darüber entscheiden, ob wir aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme direkt mit der Umsetzung beginnen oder die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abwarten. Es ist eine unternehmerische Entscheidung, mit dem Bau zu beginnen, auch wenn damit Risiken verbunden sein können. Diese Risiken sind wir im Sinne einer schnellen Umsetzung der Energiewende und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in der Region bereit zu tragen.
 
Mit den ersten Arbeiten haben wir am Koepchenwerk begonnen, entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees bis zur Umspannanlage (UA) Garenfeld. Hier statten wir die bestehenden Maste mit zusätzlichen Leiterseilen für einen 220-kV-Stromkreis aus. In einem zweiten Schritt führen wir im Sommer 2019 zwischen dem Koepchenwerk und dem Planungspunkt Ende (In der Erdbrügge) eine Umbeseilung an den bestehenden Masten durch. Hier wird ein 110-kV- durch einen 220-kV-Stromkreis ersetzt. Zeitgleich wollen wir unsere bestehende Leitung zwischen der UA Kruckel und dem Planungspunkt Ende demontieren.
 
In diesem Genehmigungsabschnitt bauen wir 179 Maste zurück und errichten nur 40 neue Maste. Die durchschnittliche Höhe der Maste, die zurückgebaut werden, beträgt 38 Meter und die der neuen Maste beläuft sich auf 57 Meter. Besonders entlastet werden unter anderem die Landschaftsschutzgebiete in Herdecke, in denen 22 Maste zurückgebaut und nur sieben neue Maste errichtet werden. An der südlichen Uferkante des Hengsteysees wird die alte Leitung anschließend komplett zurückgebaut und die neue rund 200 Meter weiter entfernt errichtet.
 
 
Umspannanlage Garenfeld
 
Im Juni werden weitere drei Trafos angeliefert. Über die anstehenden Schwertransporte informieren wir rechtzeitig. Im Laufe des Jahres nehmen wir außerdem abschließende Begrünungsarbeiten vor. Anschließend wird die UA weitestgehend fertiggestellt sein und wartet auf den Anschluss an die neue 380-kV-Leitung von Kruckel (Dortmund).
 
ABSCHNITT A2: HAGEN-GARENFELD – PUNKT OCHSENKOPF (ISERLOHN) (10 KM)
 
Einreichung der Planfeststellungsunterlagen verzögert sich
 
Das ursprünglich vorgesehene Datum (Ende 2018) für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen (PFU) bei der Bezirksregierung Arnsberg konnten wir leider nicht halten. Grund für die Verzögerung: Der von der Stadt Hagen und Amprion gemeinsam initiierte Runde Tisch zur Leitungsführung in Hohenlimburg war zeitaufwendiger als erwartet. Außerdem sind in den anderen Genehmigungsabschnitten zusätzliche Dialogmaßnahmen und arbeitsintensive Prüfaufträge aus den zurückliegenden Erörterungsterminen hinzugekommen. Wir gehen nun davon aus, die Unterlagen in der zweiten Jahreshälfte 2019 an die Bezirksregierung übergeben zu können.
 
ABSCHNITT B: PUNKT OCHSENKOPF (ISERLOHN) – PUNKT ATTENDORN (36 KM)
 
Auslage der Planfeststellungsunterlagen mit Bürgersprechstunden begleitet
 
Die PFU zu diesem Genehmigungsabschnitt haben wir Oktober 2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Sie bestehen aus zwölf prall gefüllten Ordnern und beschreiben detailliert das geplante Vorhaben. Wichtige Bestandteile sind die Lagepläne sowie der Erläuterungs- und Umweltbericht. Die PFU finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Downloads. Parallel zu der behördlichen Auslage der PFU haben wir vier Bürgersprechstunden in Nachrodt-Wiblingwerde, Lüdenscheid, Herscheid und Attendorn durchgeführt und in zahlreichen Gesprächen den Aufbau und den Inhalt der PFU erläutert. Rund 125 Personen nahmen das Angebot wahr.
 
In Attendorn durchläuft die geplante Höchstspannungsfreileitung einen besonderen Engpass. Hier haben sich die Wohngebiete in den vergangenen Jahrzehnten von beiden Seiten an die bestehenden Leitungen heranentwickelt. Im sogenannten „Attendorn-Dialog“ diskutieren wir mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung und Politik über die Anpassung der Leitungsführung und die Bauform der Stahlgittermaste. Etwaige Anpassungen können gegebenenfalls mit einer Planänderung in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden.
 
Ein Erörterungstermin wurde von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg noch nicht terminiert. Er findet erfahrungsgemäß rund ein bis anderthalb Jahre nach Einreichung der PFU statt. Zu dem Erörterungstermin werden alle eingeladen, die sich mit einer Einwendung gegen die Planfeststellungsunterlagen gewandt haben. Zahlreiche Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange werden vertreten sein.
Die Planfeststellungsunterlagen bestehen aus zwölf Ordnern und zahlreichen Lageplänen.
ABSCHNITT C: PUNKT ATTENDORN – LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ (37 KM)
 
Erörterungstermin durchgeführt
 
Der Erörterungstermin in Attendorn erstreckte sich über drei Tage und wurde am 28. November 2018 abgeschlossen. Zu dem Termin hatte die Bezirksregierung Arnsberg eingeladen. Es nahmen rund 150 Betroffene und zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, Verbänden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie das Amprion-Projektteam teil. Thema war unter anderem die neu zu errichtende Schalt- und Umspannanlage Junkernhees, die auch Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist.
 
Die Prüfaufträge aus dem Erörterungstermin liegen uns mittlerweile vor und werden von verschiedenen Fachabteilungen bearbeitet. Unter anderem untersuchen wir eine alternative Trassenführung im Raum Kreuztal und Siegen und befinden uns dafür im Dialog mit den Bürgerinitiativen vor Ort.
ABSCHNITT D: LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ – DAUERSBERG; PUNKT MUDERSBACH – LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ (16 KM)

ABSCHNITT E: LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ – SIEGEN-EISERFELD (1,2 KM)
 
Mit der Errichtung der Maste wurde begonnen
 
Im Januar 2019 informierten wir Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsgemeinden Betzdorf und Daaden-Herdorf sowie des Forstamtes Altenkirchen in Rheinland-Pfalz über die geplanten Baumaßnahmen zwischen dem Punkt Betzdorf Nord und der UA Dauersberg. Im ersten Bauabschnitt werden wir dieses Jahr 16 bestehende Maste demontieren und anschließend 16 neue Maste errichten. Mit einer durchschnittlichen Höhe von 67 Metern sind die neuen Maste rund zwölf Meter höher als die alten Maste.
 
Ein zweites Informationsgespräch fand Anfang Februar in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) statt. Anwesend waren Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsgemeinde sowie des örtlichen Forstamtes. Im zweiten Bauabschnitt vom Punkt Betzdorf Nord bis zur UA Brachbach werden wir ab Frühjahr 2020 18 neue Maste errichten. Ihre Höhe beträgt im Schnitt 62 Meter. Sie sind damit rund 30 Meter höher als die heutigen Maste. In diesem Planungsabschnitt werden 34 bestehende Maste demontiert, sodass hier nach Abschluss der Baumaßnahme 16 Maste weniger stehen werden.
 
Um die neuen Maste aufstellen zu können, sind die Zuwegungen entweder bereits gebaut oder befinden sich im Bau. So können wir den notwendigen Stahl und Beton sicher zu den Maststandorten im Wald transportieren. In einem Mast verbauen wir im Durchschnitt um die 75 Tonnen Stahl.
Bohren der Microverpresspfähle am Mast 529
 
Weitere Hintergrundinformationen zum Projekt und zu den Themen Netzausbau und Energiewende finden Sie auf unserer Homepage.
 
Über das Projekt und seine Notwendigkeit zur Realisierung der Energiewende informiert auch die Bundesnetzagentur auf ihrer Netzausbauseite.