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02 / 2020
NEWSLETTER OBERZIER - PUNKT BLATZHEIM
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zu Beginn dieses Jahrs waren wir zuversichtlich, den Raumordnungsbescheid zu unserem 380-kV-Neubau zwischen der Umspannanlage Oberzier und dem Punkt Blatzheim im September in den Händen zu halten. Das Coronavirus hat unsere Planungen durcheinandergewirbelt, doch Ende November hat die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln nun das Raumordnungsverfahren abgeschlossen.
 
Damit ist für uns ein wichtiger Meilenstein in unserem Vorhaben erreicht. Wir beginnen nun umgehend mit der Vorbereitung der Planfeststellungsunterlagen. Selbstverständlich werden wir Sie auch im kommenden Jahr über unsere Planung informieren – nicht zuletzt mit weiteren Newslettern.
 
Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Projekt und wünschen wir Ihnen vor allem Gesundheit und eine besinnliche Zeit im Kreise Ihrer Lieben.
 
Ihre
 
Anne Frentrup
Anne Frentrup
Projektsprecherin
T.: +49 231 5849-14493
M.: +49 173 2535 762
anne.frentrup@amprion.net
RAUMORDNUNGSVERFAHREN ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN
 
In ihrem Raumordnungsbescheid kommt die Bezirksregierung Köln zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit einem Neubau der geplanten Stromverbindung im sogenannten Korridor 1 mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.
 
Das Vorhaben entspricht den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit.
 
Korridor 1 verläuft in der bereits vorhandenen Trasse der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Oberzier – Kierdorf.
 
Geprüft wurden außerdem u.a. zwei Korridore, die teilweise im Schutzstreifen des Tagebaus Hambach verlaufen. Die Bezirksregierung Köln hat diese Varianten abgelehnt, da sie nicht mit dem aktuellen Braunkohlenplan Hambach vereinbar sind.
 
Ende Oktober hatten sich die Kommunen Merzenich, Niederzier und Kerpen zu einem möglichen Verlauf der Trasse durch das Tagebaugebiet ausgetauscht. Vertreter der Kommunen erarbeiten nun mit Unterstützung von Amprion und dem Umweltgutachterbüro Landschaft! eine gemeinschaftliche Trassenvariante. Diese kann dann durch die Vertreter der Kommunen in der Antragskonferenz in das bevorstehende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden.
 
 
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KURZ ERKLÄRT: WIE LÄUFT DAS PLANFESTSTELLUNGVERFAHREN AB?
 
Im Planfeststellungsverfahren wird der konkrete Verlauf der Trasse für die Verbindung von der Umspannanlage Oberzier zum Punkt Blatzheim festgestellt. Wir von Amprion werden die Öffentlichkeit bereits vor Beginn des Verfahrens informieren und mehrere Veranstaltungen anbieten. Die Hinweise, die wir aus dem Dialog mit Ihnen vor Beginn des formellen Verfahrens erhalten, prüfen wir und lassen sie ggf. in die weitere Planung einfließen.
 
Zunächst führt die Bezirksregierung Köln eine Antragskonferenz mit Amprion sowie den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TöB) durch. Auf Basis der Antragskonferenz sowie unseres Dialogs in der Region erstellt Amprion die Antragsunterlagen, welche dann öffentlich ausgelegt werden. Innerhalb einer festgelegten Frist können alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sowie die Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme bei der Bezirksregierung Köln abgeben. Unsere Unterlagen erläutern wir bei Bedarf direkt vor Ort in Bürgersprechstunden.
 
Anschließend setzt die Bezirksregierung Köln einen Erörterungstermin fest. Dabei erörtert sie die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit Amprion, den TöB sowie den privaten Einwendern.
 
Die Genehmigungsbehörde wägt im Verfahren alle Stellungnahmen und Belange ab. Anschließend gibt sie ihre Entscheidung über den Verlauf der Leitung bekannt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Nach ihrer Entscheidung legt die Genehmigungsbehörde den Beschluss erneut aus und veröffentlicht ihn im Internet.
 
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