| | | 1/2022 NEWSLETTER OBERZIER – BLATZHEIM |
| | LIEBE LESERINNEN UND LESER, |
als Übertragungsnetzbetreiber ist es unsere Aufgabe, das Stromnetz sicher und stabil zu halten – insbesondere mit Blick auf den bevorstehenden Winter eine herausfordernde Aufgabe. Dabei spielt der Netzausbau auf der Übertragungsebene eine wichtige Rolle, um den Strom von den Erzeugungsschwerpunkten dorthin zu transportieren, wo er verbraucht wird. Auch unsere Berechnungen für die Verbindung zwischen Oberzier und Blatzheim zeigen, dass die bestehende Leitung ohne die geplante Erweiterung um zwei 380-Kilovolt-Stromkreise zukünftig sehr stark überlastet wäre. Schon heute kommt es teilweise zu Überlastungen der Leitung, die notwendige Eingriffe in das Übertragungsnetz zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Planfeststellungsunterlagen fertigzustellen. Den Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln wollen wir in der ersten Jahreshälfte 2023 stellen. Vorher möchten wir Sie aber noch einmal ausführlich über das Vorhaben informieren: Entsprechende Termine im März/April sind aktuell in der Planung. Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Varianten, die wir in den Planfeststellungsunterlagen untersuchen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Projekt und wünschen viel Spaß beim Lesen. Ihre Anne Frentrup | | Anne Frentrup Projektsprecherin T.: +49 231 5849-14493 M.: +49 173 2535 762 anne.frentrup@amprion.net |
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| | | | | | Die untersuchten Varianten |
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| | Momentan arbeiten wir daran, die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten. Wir wollen den Antrag auf Planfeststellung in der ersten Jahreshälfte 2023 bei der Bezirksregierung Köln stellen. Die Antragsunterlagen werden unter anderem einen ausführlichen Variantenvergleich enthalten. In diesem Variantenvergleich legen wir in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde unter anderem – zusätzlich zu den bestehenden Plänen für den Tagebau Hambach – die neuen Abbaugrenzen von RWE Power zugrunde. Somit werden bestimmte Varianten wie beispielsweise die Variante 4, die aufgrund der raumordnerischen Beurteilung eigentlich für das Planfeststellungsverfahren nicht mehr relevant wären, dennoch detailliert ausgearbeitet und vollständig im Variantenvergleich untersucht. Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass wir weiterhin die größte Rechtssicherheit und Genehmigungsfähigkeit bei unserer Antragstrasse, der Variante 1, sehen. Lesen Sie hier mehr zu den im Planfeststellungsverfahren untersuchten Varianten | |
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| | | | Elektrische und magnetische Felder – Was sagt die Wissenschaft dazu? |
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| | Die Frage wird immer wieder gestellt: Beeinflussen elektrische und magnetische Felder der Stromversorgung unsere Gesundheit? Das untersuchen Wissenschaftler*innen schon seit Langem. Auch wir beobachten sorgfältig die Ergebnisse von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der niederfrequenten 50-Hertz-Felder. Bislang konnten sie aber keinen Zusammenhang zwischen elektrischen oder magnetischen Feldern im Bereich von Energieversorgungsanlagen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit nachweisen. Differenzierte Grenzwerte für diese Felder sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt und wurden letztmals in der Neufassung im Jahr 2013 bestätigt: So beträgt der Grenzwert 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder und 5 kV pro Meter für elektrische Wechselfelder der Netzfrequenz 50 Hertz. Diese Werte unterschreiten wir bei unserem Projekt Oberzier – Blatzheim in der aktuellen Planung deutlich. Detaillierte Werte sind dann in den Planfeststellungsunterlagen zu finden. Umfassende Einblicke in den aktuellen Stand der Forschung liefert das Video „Elektrische und magnetische Felder – Was sagt die Wissenschaft dazu?", das im Rahmen unseres Vorhabens Ultranet entstanden ist. | |
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