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| | 16.12.2024 RHEIN-MAIN-LINK-NEWSLETTER |
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Liebe Leser*innen und Leser, das Jahr 2024 neigt sich dem Ende. Zeit für einen Blick auf die erreichten Meilensteine und einen Ausblick auf das kommende Jahr. Mit Einreichung des Antrages auf Planfeststellungbeschluss (§19 NABEG) sind wir im Juni dieses Jahres in das Genehmigungsverfahren für den Rhein-Main-Link gestartet und haben damit einen wichtigen Meilenstein erreicht. Am 29. November hat die Bundesnetzagentur, nach Durchführung von Antragskonferenzen, den Untersuchungsrahmen – eine Art Hausaufgabenheft für unsere weitere Planung – festgelegt und veröffentlicht. Im kommenden Jahr werden wir uns den Hausaufgaben widmen und weiter die Unterlagen zur Planfeststellung vorbereiten. Im Rahmen von Bürgerinformationsmärkten, Fachveranstaltungen und den Antragskonferenzen haben wir uns im letzten Jahr mit Ihnen ausgetauscht und wichtige Hinweise und Anregungen eingesammelt. Die konstruktiven Austausche haben uns geholfen, die Planungen für den Rhein-Main-Link weiter voranzutreiben. Entstanden sind ebenfalls einige Fachaustausche, welche stets konstruktiv verliefen und uns helfen die Planungen für den Rhein-Main-Link weiter voranzutreiben. Den Dialog auf vielen verschiedenen Wegen führen wir im kommenden Jahr selbstverständlich fort. Wir werden in unterschiedlichen Formaten vor Ort präsent sein und informieren Sie darüber hinaus stetig über unseren Newsletter und unsere Projektwebsite. Auf dieser finden Sie auch seit neustem unseren Projektfilm zum Rhein-Main-Link, welcher Ihnen einen Einblick in das Projekt gibt. Wir haben uns sehr über die rege Beteiligung und den konstruktiven Austausch mit Ihnen gefreut. Wir sind bestrebt, im nächsten Jahr daran anzuknüpfen und über den persönlichen Kontakt die Planungen für den Rhein-Main-Link bestmöglich fortzuführen. Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr! Ihr Rhein-Main-Link Team | » Zu den Kontaktdaten unseres Projektsprechers und unserer Projektsprecherin
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Projektupdate: Der Untersuchungsrahmen liegt vor |
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. November den Untersuchungsrahmen (§20 NABEG) für den gesamten Rhein-Main-Link veröffentlicht. Der Untersuchungsrahmen ist eine Art „Hausaufgabenheft“, welches Amprion im Rahmen der Feintrassierung abarbeiten muss. Auf den im August und September durchgeführten Antragskonferenzen hat die Bundesnetzagentur als verantwortliche Planfeststellungsbehörde mit Trägern öffentlicher Belange und weiteren Vereinigungen Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der Vorschlagstrasse und der Alternativen gesammelt. Auf dieser Basis wurde der Untersuchungsrahmen definiert und erlassen. Die Bundesnetzagentur gibt damit unter anderem vor, welche Unterlagen und Gutachten wir bei der weiteren Planung vorlegen müssen und welche Alternativen zu prüfen sind. Den vollständigen Untersuchungsrahmen für den Rhein-Main-Link können Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur einsehen: Untersuchungsrahmen nach § 20 NABEG a. F. In Kapitel 2.3. dieses Dokumentes (Seite 8 und 9) sind die zu prüfenden Alternativen aufgelistet. | |
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Ausblick auf das kommende Jahr |
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Im kommenden Jahr werden wir uns den Hausaufgaben der Bundesnetzagentur widmen. Auf Basis des Untersuchungsrahmens erarbeiten wir die Unterlagen zur Planfeststellung (§21 NABEG). Dazu gehören unter anderem der genaue Verlauf der Trasse, die Bauweise und die Standorte für die unterschiedlichen Stationen. Unsere Entscheidungen müssen wir anhand von Variantenvergleichen und Gutachten belegen. Voraussichtlich ab Mitte 2026 reicht das Projektteam des Rhein-Main-Links die Unterlagen zur Planfeststellung bei der BNetzA ein. Im Anschluss daran wird die Genehmigungsbehörde Erörterungstermine mit Trägern öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, durchführen. Nach aktueller Planung rechnet Amprion im ersten Halbjahr 2028 mit den ersten Planfeststellungsbeschlüssen. Mit Erhalt der Beschlüsse legt die BNetzA den exakten Trassenverlauf fest. Daran schließt eine ca. vier- bis fünfjährige Bauphase an, sodass ab 2033 der erste Windstrom von Niedersachsen nach Hessen fließen kann. Über die gesamte Projektdauer, ganz gleich welche Projektphase, ist es uns wichtig mit Ihnen im Austausch zu bleiben und nachvollziehbar über anstehende Projektschritte zu informieren. | |
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Voruntersuchungen laufen weiter |
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Zur Planung der Trasse und der späteren Verlegung der Erdkabel ist eine Untersuchung des Baugrundes notwendig. Ziel ist es, detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen, um eine präzise technische Planung entwerfen und im Bau so bodenschonend wie möglich arbeiten zu können. Bereits im Mai dieses Jahres sind wir punktuell mit Baugrunduntersuchungen gestartet und werden diese im kommenden Jahr fortführen. Diese Arbeiten machen wir ortsüblich bekannt und treten frühzeitig mit den betroffenen Grundstückseigentümer*innen persönlich in Kontakt. Welche Vorarbeiten es darüber hinaus gibt und wie eine Baugrunduntersuchung abläuft, erfahren Sie hier. | |
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Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! |
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Vom 23. Dezember bis zum 05. Januar sind wir in der Weihnachtspause. Ab dem 06. Januar stehen wir wieder wie gewohnt für Ihre Rückfragen zur Verfügung. In der Zwischenzeit können Sie uns dennoch über die bekannten Wege kontaktieren und eine Nachricht hinterlassen. Wir wünschen Ihnen ruhige und erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr! | |
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