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10.04.2025
RHEIN-MAIN-LINK-NEWSLETTER
Liebe Leserinnen und Leser,
 
wir hoffen, das Jahr 2025 ist bisher gut für Sie verlaufen!
 
Nach Veröffentlichung des Untersuchungsrahmens durch die Bundesnetzagentur Ende letzten Jahres sind wir ereignisreich in das neue Jahr gestartet. Wir haben im Februar auf Bürgerinformationsmärkten zu den im Untersuchungsrahmen enthaltenen neuen Trassenalternativen informiert. Parallel erarbeiten wir seitdem in einem großen Team den konkreten Leitungsverlauf (die sog. Feintrassierung) des Rhein-Main-Links.
 
Auch in diesem Jahr möchten wir Sie über unseren Newsletter zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Bisher haben wir Sie hier zum Projektstand, erreichten Meilensteinen und anstehenden Terminen informiert. Das tun wir auch weiterhin. Darüber hinaus möchten wir den Newsletter nutzen, um einzelne Themen rund um den Rhein-Main-Link im Detail zu beleuchten. Im aktuellen Newsletter widmen wir uns dem Thema Planfeststellungsabschnitte. Was ist ein Planfeststellungsabschnitt und wo verlaufen die einzelnen Abschnitte im Rhein-Main-Link? Und warum gibt es überhaupt Planfeststellungsabschnitte? Wir erklären es!
 
Wir wünschen Ihnen schöne Ostern und eine informative Lektüre!
 
Ihr Rhein-Main-Link Team
 
» Zu den Kontaktdaten unseres Projektsprechers und unserer Projektsprecherin 
von links nach rechts: Projektreferentin Carolin Zörner, Projektsprecherin Mariella Raulf, Projektsprecher Jonas Knoop, Projektreferentin Maike Bäumer
Was ist ein Planfeststellungsabschnitt?
Für die kommenden Planungsschritte wurde der Rhein-Main-Link in Planfeststellungsabschnitte (folgend PFA) unterteilt. Diese gliedern das Projekt in einzelne Teilabschnitte, die getrennt voneinander geplant und genehmigt werden. Jeder Abschnitt durchläuft ein eigenes Genehmigungsverfahren, in dem geprüft wird, ob Umwelt-, und genehmigungsrechtliche Aspekte erfüllt sind.
 
Ziel ist, den Planungsprozess übersichtlicher zu gestalten und lokale Besonderheiten oder Einwände in jedem Abschnitt gesondert zu berücksichtigen.
 
Die Planfeststellungsabschnitte im Rhein-Main-Link
Der Rhein-Main-Link ist in zehn PFA unterteilt: drei in Niedersachsen, einer in Nordrhein-Westfalen und sechs in Hessen.
 
Die Benennung der Abschnitte ist eine Kombination des Kürzels für das jeweilige Bundesland
 
• NI für Niedersachsen
• NW für Nordrhein-Westfalen
• HE für Hessen
 
und einer Nummerierung der einzelnen Abschnitte je Bundesland von Nord nach Süd: NI1, NI2, NI3, NW1, HE1, HE2, HE3, HE4, HE5, HE6.
 
Auf unserer Webseite können Sie sich die regionalen Grenzen der PFA im Detail anschauen.
 
Der folgenden Grafik können Sie die zehn PFA schematisch entnehmen. Gerne können Sie die Grafik auf unserer Webseite vergrößern oder herunterladen.
Die PFA NI1 sowie HE6 bringen Besonderheiten mit sich. Daher werfen wir folgend einen detaillierten Blick auf diese Abschnitte.
 
Der PFA NI1 startet ab dem NordWestHub in Ovelgönne Großenmeer. Ab hier verlaufen die Gleichstromverbindungen gebündelt in süd-östlicher Richtung bis zur Landkreisgrenze Oldenburg und Diepholz. Der NordWestHub ist ein Gemeinschaftsprojekt der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TenneT, wobei die Genehmigung und Errichtung des NordWestHubs von den Kolleginnen und Kollegen der TenneT übernommen wird. Amprion und TenneT führen die Kommunikation und Information zu den beiden Projekten in der Region – Rhein-Main-Link und NordWestHub – bestmöglich gemeinsam und integriert durch.
 
Die PFA HE5 und HE6 unterscheiden sich in ihrer Abgrenzung voneinander von den weiteren PFA. Die Hintergründe dafür sind umfangreich und bedürfen einer Erläuterung.
 
Die Erdkabelgleichstromverbindung Rhein-Main-Link bündelt vier Vorhaben mit vier verschiedenen Endpunkten (sog. Netzverknüpfungspunkte). Um den transportierten Gleichstrom an den Endpunkten in Hessen für die Wirtschaft und die Menschen nutzbar zu machen, muss dieser in Wechselstrom umgewandelt werden. Für die Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom braucht es an den vier Endpunkten der Erdkabeltrasse je einen Konverter. Für die in Frage kommenden Konverterstandorte gibt es derzeit mehrere potenzielle Standortbereiche, die ebenfalls auf der Website einsehbar sind. Diese potenziellen Standortbereiche liegen in einem zehn Kilometer breiten Suchraum um den jeweiligen Endpunkt und somit nicht immer direkt an der Vorschlagstrasse. Um die potentiellen Konverterstandorte zu erreichen, wird pro Vorhaben von der Vorschlagstrasse ein Erdkabel (Gleichstromerdkabelanbindung) zum Standortbereich geführt. Daher umfasst der PFA HE6 derzeit mehrere mögliche Anbindungsleitungen, von denen nur jeweils eine realisiert wird. Der im Konverter umgewandelte Wechselstrom wird dann über eine Freileitung (Wechselstromfreileitungsanbindung) weiter zur Umspannanlage als Endpunkt bzw. Netzverknüpfungspunkt transportiert. Diese transformiert die elektrische Spannung auf eine niedrigere Spannungsebene und stellt so sicher, dass der Strom über das Verteilnetz in die Haushalte und Betriebe gebracht werden kann. Weitere Informationen zu der Funktion und Aufgabe von Umspannanlagen finden Sie hier. Die Wechselstromfreileitungsanbindung ist abhängig von der Wahl des Konverterstandortes. HE6 umfasst daher derzeit mehrere mögliche Wechselstromfreileitungsanbindungen von mehreren potentiellen Standortbereichen.
 
Der PFA HE6 umfasst abgehend von der Vorschlagstrasse die Gleichstromerdkabelanbindungen an die Konverter sowie die Wechselstromfreileitungsanbindungen zwischen den Konvertern und Umspannanlagen. Somit umfasst HE6 das letzte Teilstück aller vier Vorhaben. Der PFA HE5 umfasst den südlichsten Teil der Vorschlagstrasse ab der Stadt Eppstein im Norden bis zur Stadt Bürstadt im Landkreis Bergstraße.
Aktueller Planungsstand
Im Juni 2024 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für unsere Vorschlagstrasse und Trassenalternativen gemäß § 19 i. V. m. § 35 Abs. 6 NABEG eingereicht.
 
Im November 2024 hat die Bundesnetzagentur nach Prüfung des Antrags auf Planfeststellungbeschluss und Durchführung der Antragskonferenzen den Untersuchungsrahmen für den Rhein-Main-Link erlassen. Dieser ist eine Art Hausaufgabenheft und gibt uns als Vorhabenträgerin vor, welche Unterlagen und Gutachten bei der weiteren Planung vorzulegen sind.
 
Auf Basis des Untersuchungsrahmens erarbeiten wir aktuell einen konkreten Leitungsverlauf (die sog. Feintrassierung). Im Frühjahr 2026 werden wir auf Bürgerinformationsmärkten über den erarbeitenden Leitungsverlauf informieren. Zur Planung der Trasse sind verschiedene Vorarbeiten wie Kartierungen und Untersuchungen des Baugrundes notwendig. In NI1 haben wir in diesem Monat als ersten PFA gestartet, den Baugrund mittels Drohnen auf Kampfmittel zu untersuchen.
 
Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 reichen wir die Unterlagen zur Planfeststellung gemäß §21 NABEG bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde ein.