| | | 13.02.2026 RHEIN-MAIN-LINK-NEWSLETTER |
| | Liebe Leser*innen und Leser, wir hoffen Sie sind gut in das neue Jahr gestartet. Das Jahr 2026 ist von wichtigen Meilensteinen für den Rhein-Main-Link geprägt: In den kommenden Monaten reichen wir nach und nach die Planfeststellungsunterlagen zur Genehmigung des Projekts für jeden der zehn Planfeststellungsabschnitte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein. Nachdem wir die Unterlagen eingereicht haben, startet die Bundesnetzagentur wenige Wochen später die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit. Zuvor informieren wir Sie gerne persönlich auf Bürgerinfomärkten über den Verlauf der geplanten Antragstrasse und erklären Ihnen, wie Sie sich im weiteren Verfahren beteiligen können. In unserem Newsletter werden wir Sie frühzeitig über anstehende Termine informieren. Eine Übersicht aktualisieren wir regelmäßig auf unserer Webseite. Wir freuen uns, viele von Ihnen auf unseren Veranstaltungen zu begrüßen. Ihr Rhein-Main-Link Team | |
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| | | | | | Herzliche Einladung - Kommende Termine vor Ort |
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| | Im März werden wir auf Bürgerinfomärkten in den Planfeststellungsabschnitten HE5 (Eppstein bis Riedstadt) und HE3 (Staufenberg bis Butzbach) informieren. Unsere Fachkolleg*innen stehen an verschiedenen Themeninseln zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen rund um Planung, Genehmigung oder Technik. Ein Kommen und Gehen ist jederzeit möglich. Nach den Bürgerinfomärkten in NI1, die wir bereits im November 2025 angeboten haben, folgen nun die nächsten Infowochen. Für die weiteren sieben Planfeststellungsabschnitte folgen die Bürgerinfomärkte im Laufe des Jahres. Unsere Termine in HE5 ☟ Der Planfeststellungsabschnitt HE5 umfasst den südlichsten Kreis der Antragstrasse. Er startet in der Stadt Eppstein und endet im Süden im Kreis Groß-Gerau bei Riedstadt. (Hinweis: Karte kann per Klilck vergrößert werden.) | |
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| | | 02.03.: 17-19 Uhr, Riedstadt Bürgerhaus Wolfskehlen, Albert-Schweitzer-Str. 4-6, 64560 Riedstadt 03.03.: 10-12 Uhr, Groß-Gerau Riedhalle Dornheim, Am Sportfeld 1, 64521 Groß-Gerau 03.03.: 17-19 Uhr, Rüsselsheim am Main Bürgerhaus Bauschheim, Kirchgarten 6, 65428 Rüsselsheim am Main 04.03.: 10-12 Uhr, Bischofsheim Bürgerhaus Bischofsheim, Im Attich 3, 65474 Bischofsheim 04.03.: 17-19 Uhr, Mainz-Kostheim Bürgerhaus Kostheim, Winterstr. 20, 55246 Wiesbaden 05.03.: 10-12 Uhr, Hofheim Marxheim Bürgerhaus Marxheim, Ahornstr. 11, 65719 Hofheim-Marxheim 05.03.: 17-19 Uhr, Eppstein PERCUMA Conference- und Eventlocation, Am Quarzitbruch 5, 65817 Eppstein | | |
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| | | | | | Unsere Termine in HE3 ☟ Der PFA HE3 startet nördlich mit den Städten Lollar und Staufenberg im Landkreis Gießen und erstreckt sich bis nach Butzbach im Wetteraukreis. | |
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| | | 09.03.: 17-19 Uhr Butzbach Mehrzweckhalle Nieder-Weisel, Wiesengrund 1, 35510 Butzbach 10.03.: 10-12 Uhr Fernwald Bürgerhaus Annerod, Hinter d. Platte 11, 35463 Fernwald 10.03.: 17-19 Uhr Pohlheim Kulturelle Mitte Holzheim, Am Dorfgemeinschaftshaus 1, 35415 Pohlheim
11.03.: 10-12 Uhr Staufenberg Stadthalle Staufenberg, Porstendorfer Str. 2, 35460 Staufenberg 11.03.: 17-19 Uhr Buseck Kulturzentrum Buseck, Am Schloßpark 2, 35418 Buseck | | |
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| | | Wir laden Sie herzlich ein, auf unseren Bürgerinfomärkten vorbeizuschauen und mit uns in den Austausch zu treten. Eine Übersicht über die Termine finden Sie auch auf unserer Webseite: Aktuelle Termine. | |
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| | | Ausblick auf das weitere Verfahren |
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| | Bis voraussichtlich November 2026 werden wir die Unterlagen zur Planfeststellung für alle zehn Abschnitte einreichen. Nach Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung werden diese in der Regel innerhalb von vier Wochen durch die BNetzA auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und anschließend offen gelegt. Jede und Jeder hat jetzt die Möglichkeit im Rahmen des formellen Verfahrens Einwendungen und Stellungnahmen zu schreiben. Bei sogenannten Erörterungsterminen können die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen vorgetragen werden. Die Einwender*innen erhalten somit die Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich darzulegen und eine fachliche Einordnung dieser seitens der Bundesnetzagentur und durch Amprion zu bekommen. Im Anschluss trifft die Bundesnetzagentur eine Abwägungsentscheidung im Rahmen der Planfeststellung. Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss und gibt diesen öffentlich bekannt. Nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses beginnt die Realisierung des Vorhabens. Eine deatillierte Beschreibung des gesamten Verfahrens finden Sie hier. | |
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