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02 / 2024
ULTRANET-NEWSLETTER
ONLINE- BÜRGERSPRECHSTUNDEN ZUR OFFENLAGE IM PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN
 
Bis Mitte Juni haben wir in diesem Jahr alle Planfeststellungsunterlagen für die noch ausstehenden Ultranet-Genehmigungsabschnitte eingereicht. Die Bundesnetzagentur führt die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Offenlage der Unterlagen durch und ist Adressatin für Stellungnahmen. Begleitend bietet Amprion digitale Bürgersprechstunden an, um Rückfragen zu den Unterlagen zu beantworten.
 
20 Bürgerinnen und Bürger haben dieses Dialogangebot in den Abschnitten A2 und E1 bereits genutzt. Die nächsten Sprechstunden finden im Juli für die Abschnitte D1 und E2 statt. Die Termine werden vor Ort über Anzeigen und eine Pressemitteilung bekannt gegeben. Auch auf unserer Website finden Sie die Termine vorab.
 
Die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens und die Möglichkeit der Stellungnahme finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter w w w. netzausbau. de/vorhaben2
 
KONVERTERBAU IM ZEITPLAN
 
Vor rund einem Jahr startete der Bau der Konverterstation in Meerbusch. Seitdem hat sich viel getan: Zunächst musste der Boden für den Bau vorbereitet werden, um mit dem Tiefbau beginnen zu können. Die Fundamente für die Gebäude sind mittlerweile fertiggestellt und der Hochbau läuft auf Hochtouren.
 
Täglich sind 80 bis 100 Arbeiter aus verschiedenen Gewerken auf den verschiedenen Teilen der Baustelle aktiv, diese Zahl schwankt jedoch je nach Stand der einzelnen Projekte.
 
KLAGE ABGEWIESEN
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 12. Juni 2024 den ersten Planfeststellungsbeschluss vom 29. Juni 2023 für die Gleichstromverbindung zwischen Punkt Ried und Punkt Wallstadt bestätigt.
 
Zwei südhessische Städte hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt und eine Vielzahl von Gründen angeführt, weshalb er rechtswidrig sei. So sei keine Planrechtfertigung nach dem Bundesbedarfsplangesetz gegeben und gegen zwingendes Immissionsschutzrecht verstoßen worden. Auch seien die kommunale Planungshoheit und das zivilrechtliche Grundeigentum der Gemeinden fehlerhaft abgewogen worden und die Alternativenprüfung fehlerhaft gewesen.
 
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen abgewiesen. Damit können wir den Bau der wichtigen Leitungsverbindung wie geplant fortführen. Zwischen Punkt Ried und Punkt Wallstadt errichtet Amprion seit Herbst 2023 eine Gleichstrom-Freileitung. In diesem Planungsabschnitt ist über 18,9 Kilometer ein Ersatzneubau zwischen Bürstadt Ost und Mannheim-Wallstadt erforderlich. Nördlich des Punkts Bürstadt Ost kann Amprion Bestandsleitungen nutzen.