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02 / 2022
ULTRANET-NEWSLETTER
ABSCHNITT E: TRASSENKORRIDOR STEHT FEST
Das Ultranet-Projekteam freut sich über eine weitere Entscheidung der Bundesnetzagentur: Für den Bereich zwischen Rommerskirchen und Weißenthurm (Abschnitt E) hat die Behörde am 28. Februar die Bundesfachplanung entschieden. Gut sechs Jahre nach dem Antrag wurde der Trassenkorridor bestätigt, den Amprion vorgeschlagen hatte. Er stellt die Planungsgrundlage für das nun folgende Planfeststellungsverfahren dar. Für Ultranet wollen wir bestehende Masten für die Mitführung eines Gleichstromkreises nutzen.
 
Das Projektteam will nun zügig einen Antrag auf Planfeststellung stellen. Für das Planfeststellungsverfahren ist Ultranet in mehr Abschnitte unterteilt. Das liegt vor allem an den unterschiedlichen technischen Gegebenheiten der bestehenden Leitungen, die für die Gleichstromverbindung mitgenutzt werden sollen.
PUNKT MARXHEIM – PUNKT RIED: INFOMOBIL KOMMT NACH SÜDHESSEN
Das Amprion-Infomobil hält am 4. und 5. April in vier betroffenen Landkreisen des Planungsabschnitts zwischen Hofheim-Marxheim und Punkt Ried in Biblis. Für die Gleichstromverbindung können auf der 57 Kilometer langen Strecke bestehende Strommaste mitgenutzt werden. Lediglich die Isolatoren eines Stromkreises werden angepasst und zusätzliche Leiterseile ergänzt. Der Neubau oder die Erhöhung von Strommasten ist hier nicht erforderlich.
Noch bevor wir das Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen und die formellen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger starten, möchten wir Ihnen die Inhalte unserer Antragsunterlagen vorstellen. Unser Projektteam erläutert den Planungsstand und steht für Ihre Fragen an unserem Infomobil zur Verfügung.
Die Gespräche finden mit begrenzter Teilnehmerzahl statt, es gilt die 3G-Regel. Eine Anmeldung über die Projektseite w w w. amprion. net/ultranet/infomobil ist erforderlich. Spontane Besucherinnnen und Besucher müssen mit Wartezeiten rechnen und können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Die Adressen finden Sie auf unserer Projektseite.
 
Montag, 4. April, 13 – 15 Uhr
Flörsheim, Main-Taunus-Kreis
 
Montag, 4. April, 17 – 19 Uhr
Groß-Gerau, Kreis Groß-Gerau
 
Dienstag, 5. April, 13 – 15 Uhr
Groß-Rohrheim, Kreis Bergstraße
 
Dienstag, 5. April, 17 – 19 Uhr
Alsbach-Hähnlein, Landkreis Darmstadt-Dieburg
OFT GESTELLTE FRAGEN: GIBT ES FÜR DEN GESUNDHEITSSCHUTZ EINEN MINDESTABSTAND ZU STROMLEITUNGEN?
Häufig werden wir bei unseren Bürgerveranstaltungen nach den Abstandsvorgaben gefragt, die einige Bundesländer beim Bau neuer Leitungen vorsehen. Oft wird vermutet, dass sich die Vorgaben aus dem Gesundheitsschutz ableiten. Das ist jedoch nicht der Fall – vielmehr zielen sie auf den Schutz des Wohnumfeldes. Es sollen siedlungsnahe Freiräume erhalten bleiben, die ein attraktives Landschaftsbild aufweisen. Da wir für Ultranet bestehende Leitungen in einem gewachsenen Wohnumfeld nutzen, finden die Abstandsregeln keine Anwendung.
Für den Schutz der Gesundheit sind Abstände nicht erforderlich. Entscheidend ist hierbei, dass die Stärke der Immissionen durch elektrische und magnetische Felder oder durch Geräusche unterhalb von festgelegten Grenzwerten bleibt. Diese Anforderung des Immissionsschutzes sind in Deutschland für elektrische und magnetische Felder in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) und für Geräusche in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt.
Wir sind verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte in den Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Sowohl die elektrischen und magnetischen Felder als auch die Geräuschemissionen nehmen mit zunehmendem Abstand von einer Höchstspannungsleitung stark ab. Insbesondere die magnetischen Felder werden mit Blick auf die Gesundheit häufig diskutiert. Wir legen jedoch unsere Höchstspannungsleitungen so aus, dass der entsprechende Grenzwert auch im direkten Umfeld einer Leitung deutlich unterschritten wird. Die Felder sind damit so gering, dass sie sich nicht negativ auf die Gesundheit auswirken können.
 
Auch das Bundesamt für Strahlenschutz beantwortet die Frage nach dem Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen auf seiner Homepage.