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01 / 2019
ULTRANET - NEWSLETTER
Sehr geehrte Damen und Herren,
viele Dialogveranstaltungen und Beteiligungstermine gingen der ersten Bundesfachplanungsentscheidung voraus. Nun freuen wir uns über den ersten Bundesfachplanungsbeschluss für Ultranet. Der Trassenkorridor für den südhessischen Abschnitt zwischen Riedstadt und Wallstadt wurde am 16.1.2019 von der Bundesnetzagentur festgelegt.
Im Norden des Projekts waren wir hingegen im letzten Jahr noch unterwegs, um die Inhalte der Bundesfachplanungsunterlagen vorzustellen. Auch die Konverter-Planung spielte dabei eine große Rolle. Ende Januar sind wir zu dem Thema dann wieder vor Ort. Für Abschnitt D (Weißenthurm und Riedstadt) geht das Anhörungsverfahren 2019 mit dem Erörterungstermin weiter. Und last but not least sollen auch die Unterlagen zur Bundesfachplanung für den Bereich E zwischen Rommerskirchen und Weißenthurm eingereicht werden.
Joëlle Bouillon
Projektkommunikation
T +49 231 5849-12932
Joelle.Bouillon@amprion.net
Wir werden auch in diesem Jahr mit Ihnen über das Ultranet diskutieren, Ihre Fragen beantworten und dazu beitragen, dass die Planung trotz großem Zeitdruck zur zügigen Umsetzung des Energiewendeprojekts transparent und nachvollziehbar für Sie erfolgt.
 
 
Herzliche Grüße im Namen des Projektteams
Joëlle Bouillon
Erste Bundesfachplanung für Ultranet entschieden
Für den 60 Kilometer langen, südhessischen Genehmigungsabschnitt A (Riedstadt – Wallstadt) hat die Bundesnetzagentur am 16. Januar 2019 den Bundesfachplanungsbeschluss erlassen. In ihrer Entscheidung hat sie den von Amprion beantragten Trassenkorridor bestätigt und als Planungsgrundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren genehmigt. Amprion sieht vor, dieses im Frühjahr 2019 zu beantragen. Vorab wird Amprion erneut das Gespräch mit den Kreisen, Kommunen und Verbänden suchen, um die Planung frühzeitig vorzustellen und Hinweise aufzunehmen. Auch eine Dialogtour für Bürger werden wir vor Ostern anbieten. Amprion hatte die Bundesfachplanung für den ersten Genehmigungsabschnitt im Dezember 2014 beantragt.
„Wir freuen uns sehr, dass das Verfahren nach der intensiven Beteiligungsphase der letzten vier Jahre abgeschlossen ist“, sagt Heiko Gronau zuständig für das Genehmigungsverfahren von Ultranet bei Amprion. Ultranet gehört zu den drei großen Gleichstromprojekten im Rahmen des Netzausbaus, die in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur liegen. Der vorliegende Bundesfachplanungsbeschluss ist der erste für eines dieser Vorhaben. Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link veröffentlicht: http: //w w w. netzausbau. de/vorhaben2-a
Amprion informiert über Bundesfachplanung im Rhein-Kreis-Neuss
Amprion hat die Bundesfachplanungsunterlagen für den nördlichsten Planungsabschnitt der Gleichstromverbindung Ultranet am 14. September 2018 fristgerecht bei der Bundesnetzagentur zur Vollständigkeitsprüfung vorgelegt. Seitdem läuft die Vollständigkeitsprüfung der Behörde bevor sie die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Fristen für die Einreichung der Stellungnahmen stehen insofern noch nicht fest.
Im Vorfeld informierte Amprion bei Infomobil-Stopps und einem Bürger-Infoabend über die Inhalte der Unterlagen und stellte den Planungsstand des Ultranet-Konverters vor. Ein weiteres Dialogangebot folgt am 24. Januar, 18.00 Uhr in der Realschul-Aula in Meerbusch-Osterath.
FAQ
Welche Rolle spielt die Bundesfachplanung für die Genehmigung des Konverters im Rhein-Kreis Neuss ?
 
Die Bundesfachplanung entscheidet über einen Trassenkorridor für die Gleichstromverbindung. Ein konkreter Konverterstandort wird in der Bundesfachplanung nicht festgelegt. Der Trassenkorridor muss jedoch einen möglichen Konverterstandort anbinden, so dass die Standortsuche indirekt Bestandteil des Bundesfachplanungsverfahrens ist. In den Bundesfachplanungsunterlagen hat Amprion gemäß Untersuchungsrahmen der Bundesnetzagentur einen vertieften Standortvergleich mit konkreten Anlagenflächen und Anbindungsleitungsvarianten für fünf Standortbereiche in Kaarst, Meerbusch, Neuss und Willich gemeinsam durchgeführt. Im Ergebnis schneidet ein Standortbereich am südlichen Ortsrand von Osterath mit rund 700 Metern zur geschlossenen Wohnbebauung am besten ab.
Für die eigentliche Baugenehmigung für den Konverter gibt es schließlich zwei mögliche Genehmigungsverfahren: Das Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur oder die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Rhein-Kreis Neuss, wobei die Inhalte der Unterlagen weitestgehend dieselben wären.