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08/2025
NEWSLETTER WESTERKAPPELN – GERSTEINWERK
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
 
wir freuen uns, Sie heute über den aktuellen Stand unseres Leitungsbauprojektes Westerkappeln-Gersteinwerk (BBPlG-Vorhaben Nr. 89) zu informieren.
 
Die Bezirksregierung Münster hat Ende März 2025 ihre gutachterliche Stellungnahme zu unserem Leitungsbauvorhaben
Westerkappeln – Gersteinwerk veröffentlicht und damit die Raumverträglichkeitsprüfung abgeschlossen. Ein Teil der gutachterlichen Stellungnahme ist die Festlegung eines 1.000 Meter breiten Vorzugstrassenkorridors. Auf dieser Basis werden wir nun abschnittsweise die detaillierte Leitungsführung weiter erarbeiten.
Die Ergebnisse fließen in die Anträge auf Planfeststellung ein, die wir voraussichtlich ab 2027 bei der Bezirksregierung Münster einreichen werden.
Michael Weber
Projektkommunikation
T +49 1525 4695297
m.weber@amprion.net
Um den Kontakt mit Ihnen bis dahin weiter aufrecht zu erhalten, führen wir seit Ende April 2025 Gespräche mit den betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden. Im weiteren Verlauf der Planungen werden wir verschiedene Informationsmöglichkeiten anbieten, um Sie weiterhin kontinuierlich und transparent über unsere geplanten Schritte zu informieren.
 
Selbstverständlich stehen wir auch darüber hinaus weiter für die Beantwortung von offenen Fragen zur Verfügung. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
 
 
Freundliche Grüße
 
Michael Weber
Projektsprecher
Genehmigungsabschnitte
Um die regionalen Herausforderungen effizient zu bearbeiten und Bündelungsmöglichkeiten mit anderen Netzbetreibern zu nutzen, haben wir das Leitungsbauvorhaben in vier Genehmigungsabschnitte eingeteilt.
Ab voraussichtlich 2027 werden wir nach und nach die Anträge auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Münster einreichen.
 
» Eine Aufteilung der einzelnen Abschnitte finden Sie hier.  
Information der Öffentlichkeit
In einem ersten Schritt werden wir den Kontakt zu den Eigentümer*innen und Pächter*innen von Grundstücken suchen, auf denen wir einen Maststandort und/oder ein Standort für ein Provisorium planen. Im Genehmigungsabschnitt 4, also im südlichen Bereich unseres Vorhabens, geschiet dies bereits seit Mitte Juni; in den anderen Genehmigungsabschnitten werden wir die Kontaktaufnahme zeitversetzt bis Mitte 2027 durchführen.
 
Im Anschluss an diese Informationsgespräche für Eigentümer*innen und Pächter*innen werden wir in den betroffenen Kommunen zu öffentlichen Infomärkten einladen. Die Termine geben wir rechtzeitig vorab in Anzeigen, zum Beispiel in den regionalen Tageszeitungen, sowie auf unserer Internetseite und per Newsletter bekannt.
 
Die Infomärkte enthalten keinen Vortragsteil, sodass ein Kommen und Gehen jederzeit möglich ist. Zahlreiche Expert*innen stehen für die Beantwortung individueller Fragen gerne zur Verfügung.
 
 
» Weiterführende Informationen zu den Terminen finden Sie hier.  
Wie geht es im Planfeststellungsverfahren weiter?
Wir werden die Anträge auf Planfeststellung in den einzelnen Genehmigungsabschnitten voraussichtlich ab 2027 einreichen. Anschließend legt die Bezirksregierung Münster die Antragsunterlagen öffentlich aus, sodass sowohl Träger öffentlicher Belange, also zum Beispiel Kommunen, aber auch alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, die Antragsunterlagen einzusehen und Stellungnahmen sowie Einwendungen an die Bezirksregierung zu senden. Diese sichtet die Stellungnahmen und Einwendungen und gibt Amprion die Möglichkeit, darauf zu antworten.
 
Im weiteren Verfahren wägt die Bezirksregierung Münster dann alle Argumente zu den einzelnen Belangen gegeneinander ab und entscheidet über den detaillierten Verlauf der neuen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Mit den Planfeststellungsbeschlüssen, die das jeweilige Genehmigungsverfahren beenden, rechnen wir ab Ende 2029. Anschließend kann Amprion mit der Bauphase beginnen.
 
Die Inbetriebnahme der Leitung Westerkappeln – Gersteinwerk ist für 2034 geplant.
 
 
» Hier finden Sie weitere Informationen zum Netzausbau und zum Planfeststellungsverfahren.